Deutschland Energie

Stromanbieter wechseln trotz Abschlagsplan

Ein laufender Abschlagsplan ist keine eigene Vertragsbindung. Ob Sie wechseln können, hängt von Laufzeit, Kündigungsfrist und möglichen Sonderkündigungsrechten ab.

Beim Wechsel werden gezahlte Abschläge mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet. Daraus entsteht in der Schlussrechnung entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung.

Abschlag einordnen Schlussrechnung prüfen Wechsel planen
Strom Ratgeber

Abschlag ist nicht gleich Vertragsbindung

Entscheidend sind Laufzeit und Kündigungsfrist, nicht der monatliche Abschlagsplan.

Kurzantwort

Ein Abschlagsplan verhindert den Anbieterwechsel nicht automatisch. Entscheidend sind Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Lieferbeginn. Die gezahlten Abschläge werden später über die Schlussrechnung verrechnet.

Praktische Checkliste

  • Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist prüfen.
  • Zählerstand zum Wechseltermin festhalten.
  • Alte Abschläge mit Schlussrechnung abgleichen.
  • Guthaben oder Nachzahlung kontrollieren.
  • Neuen Abschlag realistisch berechnen.
  • Tarif nicht nur nach niedrigem Monatsbetrag wählen.

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