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Ökostromvertrag kündigen: Fristen und Sonderkündigungsrecht

Mit dem richtigen Timing vermeiden Sie doppelte Wege und wechseln sauber in einen neuen Ökostromtarif.

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Die kurze Antwort

Einen Ökostromvertrag kündigen Sie grundsätzlich wie jeden anderen Stromvertrag: maßgeblich sind Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und mögliche Sonderkündigungsrechte. Am einfachsten ist oft der Wechsel über einen neuen Anbieter, der die reguläre Kündigung übernimmt.

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Wie kündige ich meinen Ökostromvertrag richtig?

Einen Ökostromvertrag kündigen Sie grundsätzlich wie jeden anderen Stromvertrag: maßgeblich sind Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und mögliche Sonderkündigungsrechte. Am einfachsten ist oft der Wechsel über einen neuen Anbieter, der die reguläre Kündigung übernimmt.

Reguläre Kündigung

Bei Sondertarifen gelten die im Vertrag genannten Fristen. In der Grundversorgung ist die Kündigung meist deutlich flexibler.

Wann ein Sonderkündigungsrecht greift

  • bei Preisänderungen
  • bei bestimmten Vertragsänderungen
  • unter Umständen in besonderen Umzugssituationen

Was Sie praktisch tun sollten

Prüfen Sie zunächst, ob eine reguläre Kündigung oder eine Sonderkündigung vorliegt. Wenn Sie nur den Anbieter wechseln möchten, kann der neue Anbieter die Kündigung häufig mit übernehmen.

Typischer Fehler

Viele Verbraucher kündigen vorschnell selbst, obwohl der neue Anbieter die reguläre Kündigung übernehmen könnte. Das ist nicht immer falsch, kann aber unnötig kompliziert sein.

Passende nächste Schritte

Häufige Fragen

Gibt es bei Ökostrom andere Kündigungsregeln als bei normalem Strom?+

Nein. Vertragsrechtlich gelten dieselben Grundmechanismen wie bei anderen Stromtarifen.

Soll ich selbst kündigen oder den neuen Anbieter kündigen lassen?+

Bei regulären Wechseln ist die Kündigung durch den neuen Anbieter oft am bequemsten.

Was ist bei einer Preisänderung wichtig?+

Sie sollten die Mitteilung genau lesen und prüfen, bis wann ein Sonderkündigungsrecht ausgeübt werden kann.