Welche Vertragsbestätigungen wirklich vorliegen
Sortieren Sie zuerst die Unterlagen beider Anbieter: Abschlussdatum, Vertragsbestätigung, Widerrufsbelehrung, Tarifname, Lieferbeginn, Lieferadresse und Zählernummer. Erst dann lässt sich erkennen, ob wirklich zwei Verträge oder nur eine Anfrage und eine Bestätigung vorliegen.
Wichtig ist außerdem, ob beide Verträge dieselbe Lieferstelle betreffen. Bei Umzug oder neuer Adresse kann es passieren, dass alter und neuer Vertrag unterschiedliche Zeiträume oder Adressen betreffen. In diesem Fall hilft der Ratgeber zum Gasvertrag für eine neue Adresse .
Widerruf, Storno oder Kündigung: der Unterschied
Ein Widerruf kommt häufig bei online oder telefonisch abgeschlossenen Verträgen in Betracht, wenn die Frist noch läuft. Entscheidend ist die konkrete Widerrufsbelehrung. Ein Storno ist dagegen eine Klärung mit dem Anbieter, eine Kündigung beendet einen wirksamen Vertrag nach dessen Regeln.
Wenn Sie den Wechsel komplett rückgängig machen wollen, ist die Seite Gasanbieterwechsel rückgängig machen der passende nächste Schritt. Wenn ein Anbieter den Antrag ablehnt, ist dagegen der Ratgeber Gasanbieter lehnt Antrag ab einschlägig.
Welche Risiken durch doppelte Gasverträge entstehen
Für dieselbe Lieferstelle wird nicht einfach doppelt Gas geliefert. Problematisch sind vielmehr widersprüchliche Wechselaufträge, Rückfragen des Netzbetreibers, unklare Kündigungen, unterschiedliche Lieferbeginne und mögliche Vertragsbindungen.
Wenn beide Anbieter davon ausgehen, dass ihr Vertrag gelten soll, kann es zu Verzögerungen oder unnötigem Schriftverkehr kommen. Deshalb sollte der unerwünschte Vertrag nicht nur telefonisch, sondern schriftlich und nachvollziehbar geklärt werden.
So vermeiden Sie weitere Wechselprobleme
Schließen Sie keinen dritten Tarif ab, bevor die ersten beiden Verträge geklärt sind. Das verschärft die Situation und erhöht die Wahrscheinlichkeit weiterer Rückfragen.
Bewahren Sie E-Mails, Bestätigungen und Widerrufe auf. Wenn Zählernummer oder Lieferadresse falsch eingetragen wurden, prüfen Sie zusätzlich die Seite zur Gaszählernummer beim Anbieterwechsel .
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Häufige Fragen
Was tun, wenn ich zwei Gasverträge abgeschlossen habe? +
Beide Bestätigungen prüfen, gewünschten Vertrag bestimmen und den anderen Vertrag möglichst schnell widerrufen oder klären.
Kann ich einen Gasvertrag widerrufen? +
Bei online oder telefonisch abgeschlossenen Verträgen kann ein Widerrufsrecht bestehen. Entscheidend sind Widerrufsbelehrung und Frist.
Kann ich für dieselbe Adresse doppelt beliefert werden? +
Die physische Belieferung ist einer Lieferstelle zugeordnet. Trotzdem können doppelte Vertragsbindungen, Rückfragen und Wechselkonflikte entstehen.
Sollte ich beide Anbieter kontaktieren? +
Ja, wenn unklar ist, welcher Vertrag aktiv wird. Schriftliche Klärung ist sicherer als reine Telefonauskünfte.
Was sollte ich vermeiden? +
Keinen weiteren Vertrag abschließen und nicht abwarten, bis Fristen verstreichen.
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