Jetzt prüfen, ob Ihr aktueller Gastarif zu teuer ist
Mit wenigen Angaben sehen Sie, welche Tarife für Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch infrage kommen. So erkennen Sie schnell, ob ein Anbieterwechsel sinnvoll sein kann.
Welche Kündigungsfristen gelten
Bei Gas hängt die Frist vom Vertrag ab. In der Grundversorgung ist die Kündigung in der Regel deutlich flexibler als bei Sonderverträgen. Dort gelten die vertraglich vereinbarten Fristen, die Sie rechtzeitig prüfen sollten.
Wann ein Sonderkündigungsrecht greift
Erhöht der Anbieter den Preis, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Dann lohnt es sich, die Mitteilung genau zu lesen und die angegebene Frist einzuhalten. Wer diese Frist verpasst, bleibt oft zunächst im teureren Vertrag.
Wer den Vertrag kündigt
Beim normalen Wechsel übernimmt häufig der neue Anbieter die Kündigung. Wenn Sie wegen einer Preiserhöhung außerordentlich kündigen möchten, ist es sinnvoll, die Kündigung selbst oder zumindest mit genauer Fristenkontrolle abzusichern.
Was vor der Kündigung sinnvoll ist
Prüfen Sie vor jeder Kündigung, welcher neue Gastarif in Frage kommt. So vermeiden Sie unnötige Übergänge in teurere Tarife und können den Wechsel gezielt steuern.
Häufige Fragen
Wie kündige ich meinen Gasvertrag richtig? +
Prüfen Sie zuerst Laufzeit und Frist. Wählen Sie dann einen passenden neuen Tarif oder nutzen Sie im Fall einer Preiserhöhung das Sonderkündigungsrecht innerhalb der vorgegebenen Frist.
Wie lange ist die Kündigungsfrist beim Gasvertrag? +
Das hängt vom Vertrag ab. In der Grundversorgung gilt in der Regel eine Frist von zwei Wochen, bei Sondertarifen die vertraglich vereinbarte Frist.
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Gas? +
Typischerweise bei einer Preisänderung, wenn Ihr Anbieter den Vertrag zu Ihrem Nachteil anpasst.
Sollte ich bei einer Preiserhöhung selbst kündigen? +
Das kann sinnvoll sein, wenn Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen wollen und die Frist eng ist.
Wer kündigt beim normalen Anbieterwechsel? +
Im Regelfall der neue Anbieter.